top of page

Rechtliche Rahmenbedingungen


Die Themen Hauswirtschaft und Betreuung im Privathaushalt sind rechtlich sehr komplex. Der Entlastungsdienst Schweiz – Kanton Zürich ist eine vom Kanton Zürich als gemeinnützig anerkannte Non-Profit-Organisation mit einer über 30-jährigen Erfahrung. Unsere Betreuungspersonen erhalten faire Anstellungsbedingungen, und Sie als Kunde sind bei uns in guten Händen. Wenn Sie sich den-

noch dafür entscheiden, selbst eine Person anzu-

stellen, oder auch andere Anbieter in Betracht zu ziehen, informieren Sie sich vorab gut über die rechtlichen Rahmenbedingungen. Auf der Website der Stadt Zürich finden Sie dazu die nötigen Informationen.

Bund hat Problem erkannt

 

Lange ignorierte die Politik die Situation pflegender Angehöriger. Unter dem Druck der demographischen Alterung, der Kostenexplosion und dem Fachkräftemangel im Gesundheitswesen hat sich dies endlich geändert. Ende 2014 verabschiedete der Bundesrat einen Aktionsplan, um Angehörige umfangreicher zu unterstützen. Der Aktionsplan sieht vor, pflegende Angehörige breiter zu informieren, sie mit Angeboten zu entlasten, rechtlich stärker abzusichern und die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu erhöhen. Geprüft wird auch ein Betreuungsurlaub mit Lohnfortzahlung, finanziert über eine Sozialversicherung.

© 2015 Entlastungsdienst Schweiz

bottom of page